Neue Scheinwerfer schaffen die Lichtrevolution

Über den praktischen Nutzwert vieler Innovationen kann man geteilter Meinung sein – die Fortschritte in der Fahrradbeleuchtung sind dagegen augenfällig. Es ist schon vorgekommen, dass Autofahrer das Frontlicht eines entgegen kommenden Radfahrers für das Xenon-Licht eines Autos gehalten haben. Ein Halogenscheinwerfer markierte einst die Spitze der Helligkeit; heute ist er die Basisausstattung. Der neue Star ist die Diodenbeleuchtung.

Dioden hielten erst im Rücklicht Einzug und haben seit kurzem auch die Frontscheinwerfer erobert. Fast im Jahresturnus schieben die Hersteller hellere Varianten nach. Der Gesetzgeber verlangt eine Helligkeit von 10 Lux am Frontscheinwerfer. 40 Lux werden aber mittlerweile schon problemlos erreicht und werden noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Außerdem gibt es schon Spitzenmodelle mit verbesserter Nahfeldausleuchtung, denn der Radfahrer will auch wissen, was unmittelbar vor ihm liegt.

Der Mehrpreis für beste Technik lohnt sich nirgends so sehr wie beim Licht. Ohne Diodenlicht sollten Sie nicht fahren. Sie sollten bei einer dynamo-gestützten Beleuchtung aber auch auf andere Merkmale achten. Eine Standlichtfunktion ist unentbehrlich, sonst existieren Sie für Autofahrer nicht mehr, wenn Sie anhalten. Ein Dämmerungssensor bietet einen Komfort, an den man sich gewöhnen kann: Nicht nur bei einsetzender Dunkelheit, sondern auch in Tunnels schaltet sich Ihr Licht von alleine ein, ohne dass Sie anhalten müssten, um es von Hand zu aktivieren. Im Rahmen verlegte Lichtkabel machen die Lichtanlage ausfallsicherer. Den Strom liefert heute in aller Regel ein Nabendynamo; die Lichtmaschine ist also in der Vorderradnabe eingebaut und funktioniert auch bei Nässe und Schnee. Reflektoren an Pedalen, vorn, hinten und in den Laufrädern sind Pflicht; die Kür ist es, statt der normalen Speichenreflektoren lieber reflektierende Reifen oder rundum reflektierende Speichenklips zu verwenden, die auch aus sehr spitzem Winkel noch das Licht zur Quelle zurücksenden.

Rennräder unter 11 Kilogramm sind von der Beleuchtungspflicht ausgenommen. Sie dürfen mit Batterielichtern betrieben werden, die man sogar nur mitzuführen braucht, um sie erst am Rad anzubringen, wenn es dunkel wird. Die Lichter müssen aber vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein (wie die dynamo-betriebenen auch), was man an der K-Nummer und der Wellenlinie erkennt.

Das richtige Schloss

Die engagierten Fahrradhändler raten ihren Kunden zu hochwertigen Fahrrädern, an denen sie lange Freude haben – aber nur, wenn sie nicht abhanden kommen. Wird ein teures Fahrrad gestohlen, sitzt der Frust tief und der Bestohlene kauft das nächste Mal nur ein billiges Rad. Wie kann man sein Fahrrad schützen?

Ein Fahrradschloss ist unentbehrlich. Es gibt zwar keinen absoluten Schutz. Der Fachmann spricht hier aber vom sogenannten Zeitwiderstand, also der Zeit, die man zum Knacken eines Schlosses benötigt. Hochwertige Markenschlösser halten die drei oder vier Minuten stand, die ein Dieb erfahrungsgemäß in ein Objekt investiert. Routinierte Diebe überblicken die Fahrräder einer Fahrradabstellanlage und erkennen rasch, welche schlechter gesichert sind. Gehört Ihres nicht dazu, wird er bei Ihnen vielleicht gar nicht erst anfangen.

Die etablierten Markenhersteller teilen ihre Schlösser in Sicherheitsstufen ein, die auf der Verpackung stehen. Denn in Ostfriesland ist die Diebstahlgefahr nicht so hoch wie in bestimmten Vierteln von Berlin. So vermeidet man Overkill. Natürlich hängt die benötigte Sicherheitsstufe auch etwas davon ab, wie lange man sein Velo alleine lässt. Abstellen über Nacht ist etwas anderes als Abstellen vor dem Supermarkt.

Bei den Formen geht der Trend in jüngster Zeit zum Panzerkabelschloss, denn es verbindet hohe Aufbruchsicherheit mit flexibler Handhabung. Bügelschlösser gelten aber immer noch als Referenz in der Oberklasse, man sollte aber unbedingt die längeren Varianten kaufen, sonst kommt man nicht um Fahrrad plus Laternenpfahl herum. Und dass der „mit hinein“ gehört, hat sich herumgesprochen: Es reicht nicht, ein Fahrrad abzuschließen, man muss es anschließen.

Hochleistungsschlösser sind sperrige Gegenstände. Man kauft den passenden Halter am besten mit; damit hat das Schloss einen festen Platz am Rahmen oder Gepäckträger. Es gibt inzwischen auch zusammenlegbare Bügelschlösser im Stile eines Zollstocks. Sie haben den Vorteil, dass man sie auch gut in eine Tasche packen kann.

Für das kurzzeitige Sichern würde auch ein Ringschloss genügen, das am Rahmen befestigt ist. Man schiebt den kreisförmigen Metallstift aus der Halterung durch die Speichen des Hinterrades, das Fahrrad kann nur weggetragen, aber nicht weggerollt werden – die typische „Bäcker-Lösung“.

Bei sehr hochwertigen Fahrrädern müssen auch teure Teile gesichert werden, die leicht demontiert werden können: Sattel und Laufräder vor allem. Das kann man mit einem langen, dünnen Seilschloss tun; manche bevorzugen spezielle Schnellspannsicherungen. Denn Sattelstütze und Laufräder verschwinden deshalb so leicht, weil man dort nur den Schnellspannhebel herausnehmen muss. Das wird dann durch einen Mechanismus im Inneren der Konstruktion unterbunden.

Die Fahrraddiebstahlversicherung

Man kann sich aber auch wappnen für den Fall, dass all das nichts geholfen hat – durch eine Diebstahlversicherung. Es gibt spezialisierte Anbieter, die mit dem qualifizierten Fahrradfachhandel zusammenarbeiten. Sie schließen die Versicherung beim Händler ab, der auch für Sie den Schadenfall reguliert. Sie suchen sich dann einfach nur ein neues Fahrrad aus und zahlen nur die Differenz zu, wenn Sie ein teureres Modell auswählen als beim letzten Kauf.

Häufig helfen diese Versicherungen nicht nur bei Diebstahl. Auch unvorhergesehene Reparaturen, oder sogar Pannenhilfe - z. B. beim E-Bike - können mit eingeschlossen werden. Es lohnt sich sicherlich darüber nachzudenken.

Ihr "Der Fahrradspezialist" Profile-Unternehmer berät Sie gerne.

Der Fahrradpass

Häufig bekommt man einen Fahrradpass beim Kauf eines Fahrrades beim Fachhändler. Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung kommt es aber auch immer häufiger vor, dass die Daten wie z.B. Hersteller, Typ, Farbe, Fahrradrahmennummer und Ausstattung auf der Rechnung registriert werden und kein gesonderter Pass ausgestellt wird.

Das sind alles Daten, die Sie im Falle eines Falles zur Anzeigenerstattung bei der Polizei benötigen. Diese Daten werden dann von der Polizei im Fahndungssystem gespeichert, damit das Fahrrad bei einer entsprechenden Kontrolle zweifelsfrei dem Eigentümer zugeordnet werden kann. Verwahren Sie auf jeden Fall auch den Kaufbeleg. Denn sollte etwas passieren dient er auch als Eigentumsnachweis.

Gut zu wissen: Einige Versicherungen zahlen bei einem Fahrraddiebstahl nicht die volle Höhe des Schadens, wenn die Rahmennummer bei der Anzeigenerstattung nicht mitgegeben kann.

Mittlerweile gibt es auch einen App "Fahrradpass" von der Polizei, der kostenlos z.B. im App-Store oder Google Play Store  runtergeladen werden kann. Hier können gleich mehrere Fahrräder eingetragen werden und Sie haben alles zur Hand wenn es tatsächlich mal nötig sein sollte.



Registrierung bei der Polizei

Eine weitere Möglichkeit im Falle des Falles eine bessere Chance zur Wiederauffindbarkeit des gestohlenen Fahrrades zu haben ist die direkte Registrierung der Fahrraddaten bei der Polizei. Z.B.unter  www.speichenkomissar.de, eine Zusammenarbeit der Kreispolizeibehörde Herford (NRW) und der Polizeidirektion Lüneburg (Niedersachsen).

Leider ist diese nicht deutschlandweit einheitlich geregelt, sondern von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Region zu Region unterschiedlich. Am besten Sie fragen direkt bei Ihrer örtlichen Polizeibehörde nach.

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